Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Nach einer Debatte mit Reden mehrerer Ministerpräsidenten
hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die
Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.

Umsatzsteuer für Speisen sinkt

So sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit
Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent
auf sieben Prozent. Damit möchte die Bundesregierung die Branche stärken und
zur Stabilisierung der Preise beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen
nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch
Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-,
Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine
jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe sowie
Verbraucherinnen und Verbraucher.

Pendlerpauschale steigt

Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf
38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang
galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies bedeute im kommenden Jahr eine
Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Außerdem wird die zeitliche
Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit
geringem Einkommen die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen
können.

Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem
Engagement 

Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die
Haftungsprivilegien für Ehrenamtler zu erweitern. Ziel sei es, das Ehrenamt
rechtlich abzusichern, die gesellschaftliche Anerkennung zu stärken und mehr
Menschen für ein Engagement in Vereinen zu gewinnen, so die Gesetzesbegründung.

Darüber hinaus wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. Außerdem wird E-Sport künftig
als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren
Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu
versteuernden Einkommen absetzen.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt
werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt
überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2025

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