Im Mittelpunkt des Positionspapiers »Reformbedarf im
Erbschaftssteuerrecht« der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stehen Forderungen
nach verlässlichen Regelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen, einer
umfassenden Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höheren
und künftig regelmäßig angepassten persönlichen Freibeträgen.
»Eine zeitgemäße Erbschaftsteuer muss mit der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität Schritt halten.
Unternehmensnachfolgen dürfen durch das Steuerrecht nicht gefährdet werden.
Zugleich sollte der Gesetzgeber der besonderen Verantwortungsgemeinschaft von
Ehegatten angemessen Rechnung tragen und verhindern, dass Freibeträge durch die
Inflation schleichend entwertet werden«, erklärt der Präsident der
Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab.
Einen Schwerpunkt legt die BStBK in ihrem Papier auf die
Übertragung von Betriebsvermögen. Deren Begünstigung sollte im Grundsatz
erhalten bleiben. Denn Betriebsvermögen ist regelmäßig im Unternehmen gebunden
und dient der Finanzierung von Investitionen, laufenden Kosten und
Arbeitsplätzen. Die BStBK weist kritisch darauf hin, dass eine steuerlich
übermäßige Belastung notwendige Liquidität entziehen und im ungünstigsten Fall
sogar die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens erzwingen kann.
Handlungsbedarf sieht die BStBK auch bei
Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten. Diese können nach geltendem Recht
grundsätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Das wird der besonderen
rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft der Ehe nicht
hinreichend gerecht. Die BStBK spricht sich deshalb für eine umfassende
Steuerfreistellung entsprechender Zuwendungen aus.
Auch die persönlichen Freibeträge gehören aus Sicht der
BStBK auf den Prüfstand. Sie sind seit 2009 unverändert geblieben, obwohl die
Preisentwicklung die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verändert hat.
Vermögensübertragungen können dadurch allein aufgrund gestiegener Werte
stärker besteuert werden, ohne dass sich ihre reale wirtschaftliche Substanz
entsprechend erhöht hat. Die BStBK fordert daher, die Freibeträge anzuheben und
künftig gesetzlich an die Preisentwicklung zu koppeln. So ließe sich ihre
Entlastungswirkung dauerhaft sichern.
Zudem setzt sich die BStBK dafür ein, bundeseinheitliche
Regelungen im Erbschaftsteuerrecht beizubehalten. Unterschiedliche Regelungen
der Länder zur Immobilienbewertung, zu persönlichen Freibeträgen oder zu
Steuersätzen würden neue Abgrenzungsfragen schaffen, den Verwaltungsaufwand
erhöhen und zusätzliche Gestaltungsanreize setzen. Statt Komplexität
abzubauen, würde neue entstehen. Die Gesetzgebungskompetenz sollte deshalb
beim Bund verbleiben.
BStBK, Pressemitteilung 15/2026 vom 09.10.2026

