Das Institut für Digitalisierung
im Steuerrecht hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum »Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8)«, in der es
insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (21/1937),
sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.
Dessen Vertreter Matthias Steger,
geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, schreibt in seiner schriftlichen
Stellungnahme: »Der Regulierungsentwurf trifft kleine Unternehmen besonders
hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Sandbox-Ansätze vorgesehen
sind.« So seien für Großbanken und Start ups einheitliche Meldepflichten
vorgesehen, »ohne Rücksicht auf deren Ressourcen und Risikoprofil«.
Florian Köbler von der Deutschen
Steuergewerkschaft (DSTG) bezifferte den Steuerausfall bei Krypto-Werten in
Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. »Das vorliegende
Gesetz markiert zweifellos einen Paradigmenwechsel in der steuerlichen
Erfassung von Kryptowerten und anderen digitalen Finanzprodukten«, schreibt die
DSTG, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, in ihrer schriftlichen
Stellungnahme.
Die internationale Koordination
durch das Rahmenwerk der Industrieländerorganisation OECD zu Berichtspflichten
bei Krypto-Werten (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) sei »ein wichtiger
und längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung grenzüberschreitender
Steuerhinterziehung«. Allerdings werde »ohne ausreichende Ressourcen für die
Finanzverwaltung selbst das ambitionierteste Transparenzgesetz seine
beabsichtigte Wirkung verfehlen«, warnt die DSTG.
Nötig seien »mindestens 500
zusätzliche Stellen in spezialisierten Einheiten«. Ein mittlerer zweistelliger
Millionenbetrag sei für die IT-Modernisierung erforderlich. Mindestens 2.000
Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildet werden.
Als »absolut erforderlich«
bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professor am Skidmore
College in New York und wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als
Sachverständiger vorgeschlagen. Allerdings lasse sich das Problem des
mangelhaften Steuervollzugs bei Kryptowerten nur durch internationale
Kooperation lösen, mahnte er an.
In der Anhörung wurde zuvor
gelobt, dass 67 OECD-Länder an dem OECD-Rahmenwerk zur Besteuerung der
Kryptowerte teilnehmen. »Über 100 Länder nehmen nicht teil«, stellte Bibow dazu
fest. Folglich werde es weiterhin Möglichkeiten geben, außerhalb der OECD-Länder
entsprechende Geschäfte zu machen.
Co-Pierre Georg, Finanz-Professor
an der Frankfurt School of Finance and Management und geladen auf Vorschlag der
Fraktion Die Linke, sprach sich in der Anhörung dagegen aus, dass bei der
Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten eine Jahresfrist gelte, derzufolge
Veräußerungsgewinne nach dieser Frist steuerfrei seien. Das sei »nicht mehr
zeitgemäß«. Deutschland nehme damit mittlerweile eine Sonderrolle in der EU.
Er verwies auf Daten, denen
zufolge in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 47,3 Milliarden Euro an
realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet worden seien. Der
Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit schätze die Zahl der Kryptonutzer in
Deutschland auf sieben Millionen.
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung
hib 506/2025 vom 14.10.2025

