Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bekannt. Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Mit der bundesweit einheitlichen W-IdNr. können perspektivisch steuerliche Daten viel leichter zugeordnet werden. Mittelfristiges Ziel der Einführung der WIdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation im Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. dient zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG). Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.
Aufbau der W-IdNr.
Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben »DE« und einer 9-stelligen Ziffernfolge. Sie wird um ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal (5 Ziffern) für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ergänzt. Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ergänzt um das Unterscheidungsmerkmal.
Beispiel für eine W-IdNr. mit Unterscheidungsmerkmal:
DE123456789-00001.
Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Über die Vergabe der weiteren Unterscheidungsmerkmale erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Information. Bis dahin wird die W-IdNr. nur für die erste wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Unterscheidungsmerkmal »-00001« vergeben.
Zeitpunkt und Dauer der Einführungsphase
Die Einführungsphase der W-IdNr. beginnt ab 24. Oktober 2024 und soll in 2026 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Nummer vom BZSt schrittweise an alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen vergeben. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional. D.h. wirtschaftlich Tätige können bis auf weiteres wie gewohnt die Steuernummer angeben.
Unterschied zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
An dem Verfahren zur Beantragung der USt-IdNr. ändert sich nichts. Eine bereits erteilte USt-IdNr. bleibt neben der W-IdNr. bestehen. Die Vergabe der W-IdNr. ersetzt nicht die gesonderte Beantragung einer USt-IdNr.: Da jeder wirtschaftlich Tätige zwar automatisch eine W-IdNr. erhält, aber nicht jeder wirtschaftlich Tätige eine USt-IdNr. zur Verwendung im EU-Binnenmarkt benötigt, muss diese wie bisher beim BZSt beantragt werden.
Mitteilung der W-IdNr.
Wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der W-IdNr. bzw. bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird die W-IdNr. nicht gesondert mitgeteilt. In diesem Fall werden die wirtschaftlich Tätigen durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Diese öffentliche Mitteilung ist auch unter bzst.de/widnr abrufbar. Sollte im Einzelfall die USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, kann ab 3. Dezember 2024 eine elektronische Mitteilung der W-IdNr. unter folgendem Link veranlasst werden: www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr
Für alle anderen wirtschaftlich Tätigen beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab dem 1. Dezember 2024. Die W-IdNr. wird in diesen Fällen über das elektronische ELSTER-Postfach mitgeteilt. Sie soll von Beginn an digital eingeführt werden. Das Ziel: Ein vollständig digitaler Verwaltungsprozess, der die Effizienz sowohl für Unternehmen als auch für Behörden steigert.
Die W-IdNr. wird im Übrigen durch das BZSt von Amts wegen vergeben und mitgeteilt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Fazit
Die Einführung der W-IdNr. ist ein bedeutender Schritt zur Verwaltungsvereinfachung in Deutschland. Die W-IdNr. wird im Unterschied zur aktuellen Steuernummernsystematik bundesweit einheitlich vergeben, was den bürokratischen Aufwand langfristig erheblich reduzieren soll. Unternehmen profitieren zukünftig von einer zentralen, klar strukturierten Identifikationsnummer, die den administrativen Alltag erleichtert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der W-IdNr. Internetseite des BZSt unter folgendem Link: www.bzst.de/widnr
Bundeszentralamt für Steuern, Pressemitteilung vom 4.11.2024