Digitaler Steuerbescheid: Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe (§ 122a AO)

Wer seinen Steuerbescheid in digitaler
Form erhalten möchte, muss dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Das
Finanzministerium Schleswig-Holstein wirbt dafür, von der elektronischen Bekanntgabe
in ELSTER Gebrauch zu machen.

Die elektronische Bekanntgabe von
Steuerbescheiden als Regelfall wurde bundesweit auf den 1. Januar 2027
verschoben. Ab diesem Zeitpunkt stellt das Finanzamt Steuerbescheide und
andere Schreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn Steuerpflichtige
die entsprechende Steuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht haben. Mit der
Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll allen Beteiligten ausreichend Zeit
eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in
Papierform auf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides
einzustellen.

Für 2026 gilt durch diese
Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in
digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr letztmalig aktiv dazu
einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eine elektronisch übermittelte
Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids per Post in Papierform möchte,
muss der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktiv widersprechen. Für in
Papierform eingereichte Steuererklärungen ist ein solcher Antrag nicht
notwendig.

Was bedeutet das konkret für
Steuerpflichtige?

  • Wer bereits in die elektronische Bekanntgabe
    eingewilligt hat oder im Jahr 2026 einwilligen wird, erhält grundsätzlich
    einen elektronischen Steuerbescheid. Wer nicht einwilligt, erhält auch im
    Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform.

  • Wer auch nach 2026 den Steuerbescheid in Papierform
    erhalten möchte, muss dies beantragen. Eine entsprechende elektronische
    Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt.
    Erforderlich ist dieser Antrag erst ab dem
    1. Januar 2027.

  • Kein Antrag auf Papierform des Steuerbescheids ist
    notwendig für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung in Papierform
    abgeben haben: Steuerpflichtige, die weder steuerlich beraten noch selbst
    bei ELSTER registriert sind, erhalten ihren Steuerbescheid auch nach neuer
    Rechtslage weiterhin ohne Antrag postalisch in Papierform.

Finanzministerium
Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 7.1.2026

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