Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12373).
Danach gab es im Jahr 2018 6,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Familienstand verheiratet oder Lebenspartnerschaft, in denen beide ein aktives Arbeitsverhältnis hatten. Das Faktorverfahren wurde in nur 39.267 Fällen genutzt, was einem Anteil von 0,585 Prozent entspricht.
Nach Angaben der Regierung wurde das Faktorverfahren im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes 2015 dahingehend vereinfacht, dass es nicht mehr jährlich beantragt werden muss, sondern nur noch alle zwei Jahre. Außerdem werde nunmehr in den Steuerbescheiden gezielt über die Möglichkeit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor aufgeklärt. Ob diese Maßnahme eine Wirkung entfalten werde, lasse sich noch nicht sagen.
(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2019)