In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein
In der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Eine entsprechende Anweisung hat Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, wie schon in den vergangenen Jahren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter gegeben.
„Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist gelebte und geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung“, betonte Lienenkämper. Der Frieden in der festlichen Zeit festige das gute Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zusätzlich, sagte der Minister.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2021 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung erforderlich ist – beispielsweise, um einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken.
Minister Lienenkämper hebt hervor, dass ihm das Aufrechterhalten dieser Tradition insbesondere in der für alle Menschen im Land belastenden Zeit der Corona-Pandemie wichtig ist. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahreswechsel möglichst Ruhe finden. Auch aus diesem Grund ist mir der Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen“, sagte Lienenkämper.
Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 12.12.2021