Eine moderne Finanzverwaltung, die den Bürgerinnen und
Bürgern das Leben leichter macht und mit ihnen in verständlicher Form in
Kontakt tritt: das strebt das Bundesfinanzministerium an und hat das Schreiben
zur Steuer-Identifikationsnummer umformuliert.
Die Mitteilung der Identifikationsnummer ist in der Regel
das erste Schreiben des Staates, das Eltern für ihr neugeborenes Baby in
Deutschland erhalten. Ebenso bekommen Bürgerinnen und Bürger, die neu nach
Deutschland kommen, dieses Schreiben von der Finanzverwaltung.
Das bisherige Schreiben war förmlich und eher unpersönlich.
Es wurde vom Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeszentralamt für
Steuern entlang dieser drei Kriterien überarbeitet:
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Wertschätzung: Das
Schreiben erreicht die Menschen in der Regel in einem besonderen Moment,
etwa kurz nach der Geburt des Kindes oder wenn sie neu in Deutschland
angekommen sind. Das erkennen wir an. -
Orientierung: Im Schreiben
ist erklärt, warum es zu einem so frühen Zeitpunkt kommt und wofür die
Identifikationsnummer notwendig ist. -
Klarheit: Das Schreiben
macht deutlich, dass nichts zu tun ist. Insbesondere nach der Geburt eines
Babys soll sich niemand um unnötige Bürokratie kümmern müssen. Das
Schreiben muss lediglich aufgehoben oder die Nummer notiert werden.
Ab August 2026 bekommen die Bürgerinnen und Bürger ihre
Identifikationsnummer mit diesem neuen Schreiben vom Bundeszentralamt für
Steuern übermittelt. Ein
Muster des Schreibens gibt es hier (PDF).
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 1.8.2026

