Da gerade in Ballungszentren der Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment sehr knapp ist, befürwortet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an sich eine Förderung des Mietwohnungsneubaus.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sieht die Einführung einer Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz vor. Eine solche Förderung durch steuerliche Lenkungsnormen sieht der DStV jedoch kritisch. Diese hätten sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Deswegen empfiehlt der DStV Direktförderungen, wie zum Beispiel durch Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ungeachtet dessen sieht der DStV Verbesserungspotential an dem Referentenentwurf – vor allem bei der Förderungshöchstgrenze, die bei 3.000 Euro pro Quadratmeter liegt (wobei maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter förderungsfähig sind). Der DStV weist darauf hin, dass in Ballungsgebieten zu diesen Preisen im unteren und mittleren Preissegment kaum oder gar kein Neubauwohnraum erworben werden könne.
Die steuerliche Förderung solle ferner nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Dadurch dürfte es in der Praxis zu Problemen und Mehraufwand kommen, wenn ein steuerlich gefördertes Objekt innerhalb des Zehnjahreszeitraums veräußert wird, merkt der DStV an. Der zu erbringende zehnjährige Nachweis der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist werde zukünftig besondere Klauseln in den Kaufverträgen erforderlich machen. Zum Beispiel müssten Regelungen über den Ersatz des Steuerschadens aus dem nachträglichen Wegfall der Sonderabschreibung bei Nichteinhaltung der zehnjährigen Überlassung zu Wohnzwecken aufgenommen werden.
(Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 13.09.2018)