Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts hat das Bundesfinanzministerium die folgenden
Vordruckmuster neu bekanntgegeben:

  • FsEjPöR
    – Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen
    des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE
    – Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten
    des Bundes und der Länder

  • FsEjPöR
    Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
    Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE
    Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
    Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§18 Abs.
    4f UStG)

Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur
umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional.

Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung
notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen
Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der
beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.

BMF-Schreiben
mit Mustern und Ausfüllhilfe auf der Internetseite des BMF (PDF)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S
7532/00030/005/206 vom 23.02.2026

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