Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 den vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform soll nicht mehr uneingeschränkt gelten. Wertpapiere sollen künftig auch rein elektronisch begeben werden können. Die Papierform wird ersetzt durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier).

Mit der Einführung digitaler Wertpapiere wird eine der zentralen Forderungen der Blockchainstrategie der Bundesregierung erfüllt. Die Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens für Wertpapiere an innovative Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, der Marktintegrität und des Anlegerschutzes. Die Vorschriften sind dabei bewusst technikneutral formuliert, um auch weiteren technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können.

(Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 16.12.2020)

Zurück
Nach oben