Gesetzentwurf: Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen
Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht
der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor. Nach Ansicht der Bundesregierung
berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen
Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle
traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit soll die
unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden.
Durch die Neuregelung sollen auch »Tax Law Clinics« an oder im Umfeld von
Hochschulen zulässig werden. In »Tax Law Clinics« sollen unter Anleitung
besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten
werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von
Nachwuchskräften gefördert werden.

Außerdem ist in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung der
Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis
soll erweitert werden.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung des
Gewerbesteuergesetzes. Damit soll eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die
Gewerbesteuer auf 280 Prozent vorgenommen werden. Der Bundesrat verlangt in
seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen.

Bundestag, hib-Meldung vom 13.03.2026

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