Grunderwerbsteuer: Staffelung nach Kinderzahl zur Diskussion gestellt

Die Grunderwerbsteuer soll in Zukunft gestaffelt nach der Kinderzahl der Käufer erhoben werden. Dies verlangt die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/4546). Die Abgeordneten fordern, dass für Familien mit einem Kind die Grunderwerbsteuer auf die Hälfte gesenkt wird. Bei zwei Kindern soll die Steuer um 75 Prozent reduziert werden und ab drei Kindern komplett entfallen.

Die AfD-Fraktion bezeichnet die Familienpolitik in Deutschland als gescheitert. Kinder bedeuteten ein Armutsrisiko. Das familienpolitische Ziel der Erhöhung der Geburtenrate sei nicht erreicht worden.

Der Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Hauses könne gerade für Familien für eine finanzielle Entlastung sorgen, argumentiert die AfD-Fraktion. Um Wohneigentum zu erwerben, müsse jedoch eine Eigenkapitalquote von 20 bis 30 Prozent erreicht werden. Die meisten Familien seien niemals in der Lage, eine solche Summe an Eigenkapital anzusparen, zumal bei steigenden Immobilienpreisen die Kaufnebenkosten proportional mitstiegen. Die Grunderwerbsteuer gehöre zum größten Kostenblock der Kaufnebenkosten.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.09.2018)

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