Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale etwas dazu. Wer das an der Steuer vorbei macht, für den kann es teuer werden. Auf Basis eines erfolgreich durchgesetzten Auskunftsanspruchs durch die Hamburger Finanzverwaltung (den diese federführend für Bundes- und Landesbehörden geltend gemacht hatte) musste ein bekanntes, weltweit agierendes Online-Immobilienvermittlungsportal entsprechende Daten an den Fiskus zu steuerlichen Kontrollzwecken übermitteln.
Überall in Deutschland läuft diese Prüfung durch die zuständigen Finanzämter derzeit. In Hamburg hat die Prüfung zu interessanten Ergebnissen geführt: Durch die angeforderten Datensätze konnte in zahlreichen Fällen in Hamburg eine steuerliche Pflichtverletzung aufgedeckt werden – davon in ca. 300 Fällen mit steuerlicher Auswirkung. Allein in den Kalenderjahren 2021 und 2022 beliefen sich die aus dem Gruppenersuchen entstandenen Mehrergebnisse in Hamburg auf ca. 706.000,- Euro an Einkommen- und ggfs. Umsatzsteuern zzgl. ca. 195.000,- Euro an Kultur- und Tourismustaxe. Soweit das Kontrollmaterial Steuerpflichtige betrifft, die in anderen Bundesländern ansässig sind, wurde dieses den obersten Landesfinanzbehörden in diesen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Im Bundesvergleich dürfte Hamburg damit beim steuerlichen Mehrergebnis auf Platz 2 liegen. Insgesamt ergibt sich im Betrachtungszeitraum bundesweit ein Mehrergebnis von über 3 Mio. Euro.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unsere Hartnäckigkeit hat sich nun ausgezahlt. Der Erfolg der Steuerfahndung bedeutet für Hamburg und die anderen Bundesländer ein sehr erfreuliches Steuer-Plus von rund 3 Mio. Euro. Zu verdanken ist das dem ersten erfolgreichen internationalen Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden.“
Finanzbehörde Hamburg, Pressemeldung vom 14.4.2023