Der Bundestag hat
die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung »eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes« (21/2672, 21/2966)
stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, im Anschluss
an eine 20-minütige Debatte zu.
Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke
enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses (21/3109)
sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der
Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3110)
vor.
Mit den Stimmen aller übrigen
Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3114)
zu dem Gesetz ab.
Gesetzentwurf der
Bundesregierung
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine
Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder
komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert.
Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt,
die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf
Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung
wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, »um einen Anreiz für die
frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das
Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten«, schreibt die Bundesregierung. Der
Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner
Stellungnahme (21/2966)
hervorgeht.
Entschließungsantrag der AfD
Die AfD-Fraktion hatte in ihrem
abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem gefordert, die Befreiung von
Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung für zukünftige
Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung
aller Fahrzeugtypen sicherzustellen.
Auch sollte die Bundesregierung
eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen
Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorlegen.
Bundestag, Mitteilung vom
4.12.2025

