Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten!

Wussten Sie übrigens, dass auf Ihren Christbaum – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen können?

Die Höhe der Umsatzsteuer, die Sie für Ihren Tannenbaum bezahlt haben, hängt ab von der Herkunft und dem Verkäufer des Baums:

  • Der ganz normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein.

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen „echten“ Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist, aber durch einen Gewerbetreibenden (zum Beispiel einen Baumarkt) oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.

  • 5,5% Umsatzsteuer will der Fiskus sehen, wenn der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.

  • Kaufen Sie bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 10,7% Umsatzsteuer an.

  • Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer Ihres Vertrauens Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, zahlen Sie gar keine Umsatzsteuer.

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