Kritik an Online-Haftungsgesetz – Öffentliche Anhörung beschlossen

Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Der Finanzausschuss beriet dazu am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Wie die Regierung in der Sitzung erläuterte, soll das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes soll eine Haftung eingeführt werden, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. „Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern“, heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen. Der heutige Zustand sei nicht länger zu akzeptieren, unterstrich die Regierung.

Die FDP-Fraktion wandte ein, dass ausgerechnet bei Online-Plattformen jetzt mit Papier-Bescheinigungen gearbeitet werden solle. Die Ausfertigung solcher Bescheinigungen könne bis zu fünf Monate dauern. Die CDU/CSU-Fraktion teilte diese Bedenken. Sie erhob zudem Bedenken gegen einen Teil der Haftungsregelung. Die AfD-Fraktion erkundigte sich nach der Höhe der Steuerausfälle durch den Umsatzsteuerbetrug. Laut Bundesregierung gibt es dazu jedoch keine empirischen Belege. Sie verwies auf Angaben des Bundesrates (eine Milliarden Euro) beziehungsweise auf Schätzungen, in denen von Steuerausfallen in der gesamten EU-von 50 Milliarden Euro die Rede sei.

Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer von elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Die Einbeziehung von Hybridfahrzeugen missfiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Elektroantrieb könnten solche Fahrzeuge maximal 50 Kilometer fahren, danach werde der Verbrennungsmotor genutzt. Die Linksfraktion vermisste eine Regelung für Benutzer von Dienstfahrzeugen, wie dies auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorschlage.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf, die am Montag, den 15. Oktober stattfinden wird.

(Bundestag, hib-Meldung 704/2018 vom 26.09.2018)

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