Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Auf Antrag mehrerer Länder hat der
Bundesrat am 30. Januar 2026 eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und
Steuerbetrug gefasst.

In dieser begrüßt er das Ziel der
Bundesregierung, Geldwäsche, Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung
entschlossener zu bekämpfen. Die bisherigen Instrumente reichten jedoch nicht
aus, um den wachsenden und zunehmend professionell organisierten Formen der
Finanzkriminalität wirksam zu begegnen, heißt es in der Entschließung.

Vermögensabschöpfung als
zentrales Instrument

Der Bundesrat fordert, das
Instrument der Vermögensabschöpfung deutlich zu stärken. Es müsse möglich sein,
unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte effektiver zu ermitteln, sicherzustellen
und einzuziehen. Kriminelle Gelder würden häufig gezielt verschleiert und in
den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Insbesondere Vermögenswerte
unklarer Herkunft müssten künftig schneller und umfassender abgeschöpft werden.

Mehr Befugnisse für Behörden

Die Länder fordern die
Bundesregierung daher auf, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu
erarbeiten. Dieser solle es ermöglichen, Vermögen zu ermitteln und
Vermögenswerte unbekannter Herkunft einzuziehen. Dabei sollten sowohl
Finanzbehörden als auch Strafverfolgungsbehörden weitergehende Kompetenzen als
bisher erhalten.

Organisierte
Steuerhinterziehung eindämmen

Schließlich richtet sich der Blick
des Bundesrates auf die organisierte Steuerhinterziehung. Diese sei längst
nicht mehr auf einzelne Steuerarten beschränkt. Bandenmäßig organisierte
Steuerdelikte verursachten massive Steuerausfälle und führten zu erheblichen
Wettbewerbsverzerrungen zulasten ehrlicher Unternehmen. Daher sprechen sich die
Länder dafür aus, den besonders schweren Fall der bandenmäßig begangenen
Steuerhinterziehung auf alle Steuerarten auszuweiten.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf
reagieren muss, existieren nicht.

Bundesrat, Mitteilung vom
30.01.2026

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