LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus

Die nordrhein-westfälische
Steuerfahndung geht voran beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen in
Kryptowährungen. Daten aus einem Auskunftsersuchen werden jetzt deutschlandweit
an Fahndungsbehörden verteilt. 

Das Landesamt zur Bekämpfung der
Finanzkriminalität (LBF NRW) verschärft seine Maßnahmen gegen
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Grundlage ist ein
umfangreiches Datenpaket, das dem LBF NRW aktuell zur Auswertung vorliegt.
Bereits 2023 hatte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung ein erstes
Sammelauskunftsersuchen gestellt, Daten von einer Handelsplattform erhalten und
daraus resultierende Steuerschulden eingefordert.

Nach dem ersten erfolgreichen
Sammelauskunftsersuchen liegt in Nordrhein-Westfalen nunmehr ein zweites
Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet
vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand umfasst es insgesamt knapp 4000 Steuerfälle.
Die Daten werden von den Expertinnen und Experten im Landesamt aufbereitet und
anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die
zuständigen Stellen verteilt.

»Der Handel mit Kryptowährungen
ist keine Randerscheinung mehr – und der Markt wächst weiter«, erklärt
Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. »Die Auswertungen zeigen klar: Es geht
hier nicht nur um Kleinstbeträge, sondern auch um erhebliche Summen, die beim
Handel mit Kryptowährungen erzielt werden. Solche Gewinne sind nicht zu
übersehen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.«

Die Fälle, die sich aus dem ersten
Auskunftsersuchen für Nordrhein-Westfalen ergeben hatten, wurden mittlerweile
zu großen Teilen abschließend bearbeitet mit einem bisherigen Mehrergebnis in
hoher einstelliger Millionenhöhe (Stand August 2025). Die Aufarbeitung
insbesondere der ermittlungsintensiven Fälle ist aber noch nicht abgeschlossen,
so dass im endgültigen Ergebnis eine deutlich höhere Summe zu erwarten
ist. 

»Die Akzeptanz unseres
Steuersystems hängt maßgeblich davon ab, dass die Menschen es gerecht finden.
Dieses Gerechtigkeitsgefühl wird zerstört, wenn sich Einzelne systematisch der
Besteuerung entziehen«, betont Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.
»Wer glaubt, der Rechtsstaat hat in der digitalen Welt keinen Zugriff, irrt.
Wir setzen die Steuerpflicht überall durch. Das sind wir den ehrlichen
Bürgerinnen und Bürgern schuldig.«

Zum Hintergrund: Gewinne aus der
Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und
Ether sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in
der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie Mining, Forging,
Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen
erklärt werden. 

Das LBF NRW bündelt seit Anfang
2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200
Expertinnen und Experten. Mit seinen Regionalabteilungen, darunter die
Abteilung Ost-Westfalen in Bielefeld, bekämpft es Steuerbetrug, Geldwäsche und
Cybercrime –in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und
internationalen Partnerbehörden.

Ministerium der Finanzen des
Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 25.9.2025

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