Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber ihre Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer – auch kurz Steuer-ID oder IdNr genannt – ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Die IdNr ist dabei mit den Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornehmen. Die Art der Versteuerung müssen Arbeitgeber in der Datenübermittlung ebenfalls angeben.
Die häufigsten Fragen bezüglich der Meldung der Steuernummer und der IdNr hat die Minijob-Zentrale samt Antworten in diesen FAQ zusammengestellt.
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