Nordrhein-Westfalen: Pendler profitieren von neuer Homeoffice-Regelung

Menschen, die zwischen
Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden pendeln, können neuerdings bis zu 34
Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung
ändert. Eine entsprechende Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen
Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft, wie das
nordrhein-westfälische Finanzministerium mitteilt.

Für viele Beschäftigte und ihre
Arbeitgeber bedeute das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche
Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag, so das Ministerium.
Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen
hätten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und
Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt
werden mussten.

Die nun geltende 34-Tage-Regelung
reduziere diesen Aufwand deutlich – sei aus Sicht des Landes aber nur ein
erster Schritt. Auch die niederländische Seite habe deutlich gemacht, dass sie
sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die es Grenzpendlern
ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten,
ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Nordrhein-Westfalens
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) unterstreicht diesen Anspruch.
„Unser Ziel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler,
die echte Planungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll
frei entscheiden können, wo und wie gearbeitet wird. Nordrhein-Westfalen wird
sich weiterhin beim Bund und im europäischen Kontext dafür einsetzen, dass die
steuerlichen Regeln mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt
halten.“

Die Ankündigung der
niederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der Europäischen
Union sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, begrüßt
Nordrhein-Westfalen. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig tragfähige
und alltagstaugliche Lösungen für Grenzpendler zu erreichen und den
Wirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion weiter zu stärken.

Finanzministerium
Nordrhein-Westfalen, PM vom 05.01.2026

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