In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.
Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.
Zum Referentenentwurf auf der Internetseite des BMF
Bundesfinanzministerium, 17.5.2024