Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.

Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.

Zum Referentenentwurf auf der Internetseite des BMF

Bundesfinanzministerium, 17.5.2024

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