Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung.
Die Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche / Branchen. Die Werte werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Jetzt hat das Bundesfinanzministerium die aktuelle „Richtsatzsammlung 2019“ veröffentlicht, die Sie hier auf der Internetseite des BMF lesen und herunterladen können