Statistik: Gut 7% der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen
Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von
7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden
Einkommen. Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp
30 % der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 %)
des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten
Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet,
der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch werden die Steuerpflichtigen
unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der
Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von
58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen).
Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen
fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit
Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652
Euro für gemeinsam veranlagte Personen). Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022
der Höchststeuersatz von 45 %, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 %
aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 % aller Einkünfte und
15,3 % der Steuersumme.

Steuerpflichtige mit Spitzensteuersatz: Deutliche Zunahme
seit 2012

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen
mit Spitzensteuersatz von 5,4 % aller Steuerpflichtigen auf 7,4 % im Jahr 2022
gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im
Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit
wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben.
Seitdem hat sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn
der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen
mit Spitzensteuersatz 49 % des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren
es noch 42 %.

Steuerpflichtige erzielten 2,1 Billionen Euro
Gesamteinkünfte

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen
Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen
damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 % höher als im Vorjahr. Die von den
Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden
festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer
Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 %) gegenüber 2021 entspricht.

Methodische Hinweise:

Der Spitzensteuersatz greift als Grenzsteuersatz für jeden
zusätzlichen Euro, der über der im Steuertarif festgelegten Einkommensgrenze
liegt. Die anzuwendende Bemessungsgrundlage ist dabei das zu versteuernde
Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem
Bruttoeinkommen, da hier bereits Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben
und außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden. Der Grenzsteuersatz ist vom
Durchschnittsteuersatz zu unterscheiden. Der Durchschnittsteuersatz spiegelt
die individuelle Steuerbelastung wider und wird berechnet, indem die
festgesetzte Einkommensteuer durch das zu versteuernde Einkommen geteilt wird.

Beispiel: Im Jahr 2022 beträgt der Grenzsteuersatz für einen
einzelveranlagten Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von
100.000 Euro 42 %, was dem Spitzensteuersatz entspricht. Der
Durchschnittssteuersatz nach der gültigen Tarifformel (ohne
Solidaritätszuschlag) beträgt für den Steuerpflichtigen hingegen 32,7 %.

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und
Einkommensteuerstatistik 2022 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der
langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des
Veranlagungsjahres verfügbar.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.6.2026

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