Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) spricht sich gegen
Pläne aus, die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht abzuschaffen.
In einer Stellungnahme zum angekündigten Aktionsplan gegen Steuer- und
Finanzkriminalität warnt sie vor negativen Folgen für die Steuerehrlichkeit und
die freiwillige Korrektur von Fehlern.
Nach Ansicht der BStBK bewegen sich Unternehmen,
insbesondere kleine und mittlere Betriebe, in einem hochkomplexen Steuerumfeld,
in dem Fehler oder Fehleinschätzungen trotz funktionierender
Compliance-Strukturen nicht vollständig vermeidbar seien. Die Möglichkeit einer
strafbefreienden Selbstanzeige ermögliche es, solche Fehler eigeninitiativ
offenzulegen, zu berichtigen und ausstehende Steuern nachzuzahlen.
Die Steuerberaterkammer sieht die Selbstanzeige daher als
bewährtes Instrument zur Förderung von Compliance und Steuerehrlichkeit. Die
Bekämpfung schwerer Steuerkriminalität dürfe nicht dazu führen, dass
Möglichkeiten zur freiwilligen Offenlegung und Korrektur steuerlicher
Sachverhalte abgeschafft würden, heißt es in der Stellungnahme.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 02.10.2026

