Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2022 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,53 Mrd. Euro geführt. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.
Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2022 wurden 64.250 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.673 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 38 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund 0,91 Mio. Euro.
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 10.7.2023