Warnung vor Phishing: Gefälschte E-Mails kündigen Steuerprüfung an

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt warnt vor gefälschten
E-Mails. Die Nachrichten kündigten eine Steueraußenprüfung an. Im Betreff heiße
es „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“. Absender sei angeblich die
Finanzverwaltung.

Das Finanzministerium stellt klar, dass es sich bei diesen
Nachrichten um Fälschungen handelt. Die E-Mails seien nicht von der
Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt (Finanzamt, Ministerium der Finanzen)
versendet worden. Auch der angezeigte Absendername sowie die Absenderadresse
seien gefälscht.

Empfängern einer solchen Nachricht empfiehlt das
Ministerium, Anhänge oder Verlinkungen nicht zu öffnen und auf die E-Mail nicht
zu antworten.

Das Finanzministerium warnt darüber hinaus vor gefälschten
Briefen. Absender sei angeblich das Bundeszentralamt für Steuern. In dem
Schreiben sei die Rede von einer Steuerrückerstattung. Für diese Erstattung
solle der Empfänger eine Gebühr zahlen. Die genannte Zahlungsfrist sei sehr
kurz. Der Brief wirke wie ein offizielles Schreiben. Das Finanzministerium
warnt davor, Zahlungen zu leisten oder Verlinkungen von QR-Codes zu öffnen.

Allgemein weist das Finanzministerium darauf hin, woran
Betrugsversuche zu erkennen sind. So zeichneten sie sich oft durch eine
unpersönliche Anrede (etwa „Sehr geehrte Damen und Herren“) aus.
Echte Behörden verwendeten dagegen den Namen und die Steuer-ID des Adressaten.
In Phishing-Mails oder -Briefen fänden sich zudem oft fehlerhafte oder
widersprüchliche Angaben, zum Beispiel unterschiedliche Daten, fehlerhafte
Steuernummern, Rechtschreibfehler oder unpassende Fachbegriffe. Auch sei häufig
kein Ansprechpartner, keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des zuständigen
Sachbearbeiters angegeben. Die Kontaktaufnahme erfolge gern unerwartet. Die
Absenderadresse von Phishinmg-Mails ähnele oft einer offiziellen – enthalte
aber kleine Abweichungen. Das lohne sich zu überprüfen.

Finanzministerium Sachsen-Anhalt, PM vom 28.07.2026

Zurück
Nach oben