Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen.
Die regelmäßigen Zahlungshinweise werden nun zum Fälligkeitstermin 10. September 2020 letztmalig verschickt. Ab Dezember 2020 wird der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt. Damit auch künftig fällige Beträge pünktlich gezahlt werden und keine Säumniszuschläge entstehen, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
„Weniger Post vom Finanzamt und die Umstellung auf das Lastschriftverfahren – das macht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung das Leben leichter, sondern spart sogar Geld und schont zudem die Umwelt“, erläuterte der hessische Finanzminister Michael Boddenberg. Durch die Maßnahme kann das Land Hessen jährlich rund 600.000 Euro an Porto- und Papierkosten sparen.
Der Finanzminister erklärte weiter: „Die Teilnahme am Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen nicht selbst ständig im Blick gehalten werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.“
Ein weiterer Vorteil: Bei dem Verfahren kann selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.
Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat ist der letztmaligen Übersendung der Zahlungshinweise zum dritten Quartal 2020 beigefügt oder online abrufbar unter finanzamt.hessen.de.
(Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 19.8.2020)