Allgemeine Anmeldungen

Autor: Rolf Broichhagen
Information

Im Rahmen der Neugründung eines Betriebes sind natürlich mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Müll, Heizung) rechtzeitig Verträge abzuschließen.

Praxistipp:

Bei der Einrichtung von Büroräumen in einem Wohngebiet ist mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzuklären, ob dies dort zulässig ist. Dies ist durchaus nicht immer von vornherein so gegeben. Die Intervention eines Nachbarn, der sich zum Beispiel gestört fühlt, weil jetzt mehrere Kunden- oder Lieferantenfahrzeuge vorfahren, bringt eine Menge Ärger. Deswegen: Vorher abklären!

Auch ein kleines Hinweisschild ist nicht immer genehmigungsfrei. Beleuchtete Werbemaßnahmen bedürften in der Regel der Genehmigung durch die Stadt oder Gemeinde oder sogar die übergeordnete Verwaltungsbehörde. Auch dieses sollte – gegebenenfalls nach erfolgter Genehmigung durch den Hausbesitzer – rechtzeitig angemeldet werden.

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