Rechnungswesen-Lexikon

[Rechnungswesen_dropdown]

[Steuerlex24-Search-all]

Marktpreis

Der Marktpreis ist der für eine bestimmte Warengattung durchschnittlicher Art und Güte auf einem Handelsplatz zu zahlende Preis. In der Regel entspricht er den Wiederbeschaffungskosten und damit bei im Unternehmen regelmäßig verwendeten Wirtschaftsgütern dem Teilwert.

Für die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens kann der Marktpreis als Wertmaßstab dienen (§ 253 Abs. 3 und 4 HGB).

Für die Ermittlung des Marktpreises ist maßgebend, welcher Markt für die Bewertung herangezogen wird:

  • Der Beschaffungsmarkt ist maßgebend für die Bewertung von Sachanlagen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

  • Der Absatzmarkt ist maßgebend für die Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie von Überbeständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

  • Beide Märkte sind maßgebend für die Bewertung von Handelswaren und Überbeständen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. In diesem Fall müssen beide Marktpreise miteinander verglichen und nach dem Niederstwertprinzip (Bewertungsmaßstäbe) der niedrigere Wert angesetzt werden.

Siehe auch

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Zurück
Nach oben