Beginn der Liquidation führt nicht zwingend zur Ausbuchung einer Forderung
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist.









