Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hallenboden einer Logistikhalle keine Betriebsvorrichtung ist, wenn der Boden eine sog. Doppelfunktion hat.
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Der EU-Rat hat sich auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem es den Mitgliedstaaten gestattet wird, bei der Mehrwertsteuer ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden; dadurch wird eine Harmonisierung von Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und für physische Veröffentlichungen ermöglicht.
Die Regelung über die Nutzungsentnahme eines Kfz in § 6 Absatz 1 Nr. 4 Sätze 2 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) sieht keine Geringfügigkeitsgrenze vor. Eine solche ist auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. Möchte der Steuerpflichtige die Ein-Prozent-Regelung umgehen, muss er ein Fahrtenbuch führen. Dies stellt das FG Hamburg klar.
Die Grunderwerbsteuer soll in Zukunft gestaffelt nach der Kinderzahl der Käufer erhoben werden. Dies verlangt die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/4546). Die Abgeordneten fordern, dass für Familien mit einem Kind die Grunderwerbsteuer auf die Hälfte gesenkt wird. Bei zwei Kindern soll die Steuer um 75 Prozent reduziert werden und ab drei Kindern komplett entfallen.
Im Rahmen der Ermittlung des Einheitswerts eines mit so genannten Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes stellt der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach kein ausgebautes Dachgeschoss im Sinne der Bewertungsrichtlinie dar. Dies hat das FG Hamburg entschieden.
In einer ganzen Reihe europäischer Länder gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/4351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3944) entsprechende Regelungen aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland. Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern auf.
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Hat ein Mann seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, arbeitet er in der Schweiz und lebt er in Frankreich in einer Zweitwohnung (von der aus er täglich zur Arbeit fährt), so darf das deutsche Finanzamt auch dann nicht seinen Arbeitslohn mit Einkommensteuer belegen, wenn die Schweiz wegen der Grenzgänger-Regelung des Doppelbesteuerungs-Abkommens (DBA) Schweiz-Frankreich keine Steuer erhebt.