Anhängiges Verfahren zum Differenzkindergeld
Der Begriff »Differenzkindergeld« bezieht sich auf die Situation, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, aber das in einem anderen Land gewährte Kindergeld niedriger ist als das in Deutschland zustehende Kindergeld. In diesem Fall wird in Deutschland der Unterschiedsbetrag als Differenzkindergeld gezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Familie den vollen Betrag an Kindergeld erhält, der ihr zusteht.