Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021
Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 können im Rahmen der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung entstandene Kosten für die Wiederbeschaffung von lebensnotwendigen Gegenständen, wie Hausrat und Kleidung sowie Kosten für die Beseitigung von Schäden am selbstgenutzten Wohnungs- bzw. Hauseigentum steuerlich geltend machen. Daran erinnert aktuell das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.