Solidaritätszuschlag: Festsetzung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 weiterhin verfassungsgemäß?
Ja – so entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg. Das FG Baden-Württemberg wies die zulässige Klage der Kläger als unbegründet ab. Die eingelegte Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IX R 9/22 anhängig.