Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumbepflanzung
Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.