Firmenwagen: Bei Fahrtenbuchmethode dürfen Kosten nicht geschätzt werden
Den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens können Sie entweder nach der Pauschalmethode (1 %-Regelung) oder nach der Nachweis- bzw. Fahrtenbuchmethode ermitteln. Bedingung für die Fahrtenbuchmethode: Sie führen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und die Gesamtkosten des Fahrzeugs können durch Belege nachgewiesen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dieser Belegnachweis ist für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zwingend erforderlich, wie der BFH aktuell klargestellt hat.






