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14.03.2023

Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis

In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.

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12.03.2023

Steuerliche Privilegierung von „Millionärsfonds“ zulässig

Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 27.02.2023 veröffentlichten Urteil.

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08.03.2023

Thüringen: Finanzämter versenden keine Erinnerungsschreiben mehr für fällig werdende Steuervorauszahlungen

Die Thüringer Finanzämter versenden ab sofort keine Erinnerungsschreiben mehr, um auf künftige Fälligkeiten der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen hinzuweisen.

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07.03.2023

ZEW: Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität

Der aktuelle Mannheim Tax Index des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb weiter an Boden verloren hat. Dies wird insbesondere durch die Senkung des französischen Körperschaftsteuersatzes in den letzten Jahren deutlich: Die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland ist nun im unmittelbaren Vergleich mit wichtigen Wettbewerbern am höchsten. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines profitablen Investitionsprojekts in Deutschland liegt im Jahr 2022 bei 28,8 Prozent und übersteigt somit den EU-Durchschnitt um 10 Prozentpunkte.

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06.03.2023

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen: Vorläufige Staatenaustauschliste

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2023 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).

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