Beschlagnahme eines Autos in Italien kann zum Ende der Kfz-Steuerpflicht führen
Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.








