Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Steuernews
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Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen.
Keine ermäßigte Besteuerung der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung
Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht kommt.
Beitragsjahre 2019 bis 2022: Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit zahlreichen Informationswünschen nach.
Kryptowerte: Ausbau der Transparenz im Steuerbereich
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.
Grundsteuerreform: Mecklenburg-Vorpommern will aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlichen
Von Anfang an war die politische Zielstellung bei der Grundsteuerreform klar: die Reform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen sollen als bisher.








