Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist für Kraftfahrzeugsteuer bindend
Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen ist bindend. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung.









