Rechnungslegung

Unter der allgemeinen Bezeichnung Rechnungslegung versteht man die handelsrechtliche Aufstellung eines Jahresabschlusses und Konzernabschlusses (Konzernrechnungslegung) nach den gesetzlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften sowie die Erfüllung der Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Zurück
Nach oben