Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ab 1. April 2021 sowie 1. April 2022
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. April 2021 bzw. 1. April 2022 die Pauschbeträge neu festgelegt.




