Keine Sperrfrist für EU-Ausländer bei bereits bestehendem Kindergeldanspruch
Der 8. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Abs. 1a EStG nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand.







