Zum Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen
Kein Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen – auch nicht, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht des Betrugs zum Nachteil des die Akteneinsicht Begehrenden besteht. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.








