Verkauf von Munition unterliegt dem vollen Umsatzsteuersatz
Verkauft ein gemeinnütziger Jagdverein Munition zur Verwendung auf der vereinseigenen Schießanlage, kann hierfür nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Anspruch genommen werden. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.








