Videoverhandlung: Jeder ist für seine Technik selbst verantwortlich
Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind – das ist soweit nichts Neues (vgl. BFH-Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22).