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17.03.2025

Geldwäscheprävention: Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.02.2025

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwältinnen und Anwälte und sind am 17.02.2025 in Kraft getreten. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.

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12.03.2025

Kindergeld-Merkblatt 2025

Das Kindergeld-Merkblatt soll Eltern einen Überblick über die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben, damit sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Das aktuelle Merkblatt 2025 kann auf der (BZSt) herunterladen werden.

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10.03.2025

8,0 Milliarden Euro Einnahmen aus Grundsteuer im 1. Halbjahr 2024

Im 1. Halbjahr 2024 haben die Gemeinden 8,0 Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. Das waren 13 % der Gemeindesteuern, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Grundsteuer ist damit für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen nach Gewerbesteuer (59 %) und Einkommensteuer (25 %).

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05.03.2025

Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen; Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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04.03.2025

DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025.

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27.02.2025

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

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