Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft
Die Bundesregierung wird prüfen, ob die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotokunst geändert werden muss. Durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestehe die Möglichkeit, von einem Künstler aufgenommene Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstgegenstände zu behandeln, deren Lieferung ermäßigt besteuert werden könne.








