Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. März 2024 Folgendes:
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Aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben muss die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden. Dies sorgte vielfach für Nachfragen, ob künftig beispielsweise auch der Kuchenverkauf an Schulen in Nordrhein-Westfalen besteuert werden muss. Hier gibt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk nun Entwarnung. Nach Gesprächen mit verschiedenen Interessenvertretern der Schulträger über die umsatzsteuerliche Beurteilung von Schulveranstaltungen wurden Lösungen für einen sachgerechten Umgang mit der Thematik entwickelt. Diese können in der täglichen Praxis vor Ort von den Schulen mit wenig Bürokratieaufwand rechtssicher umgesetzt werden.
Wird in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, ist der Bescheid nichtig und kann von Seiten der Finanzbehörde auch ohne Zustimmung des Betroffenen aufgehoben werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht bereits am 23.03.2023 entschieden.