Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen sind umsatzsteuerliches Entgelt
Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, stellen bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen dar, entschied das FG Schleswig-Holstein.








