Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „cum/ex-Verfahren“ ist rechtmäßig
Mit Urteil vom 9. November 2023 hat der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Klage in einem sog. cum/ex-Verfahren abgewiesen (6 K 228/20). Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.










